Ab MO 6.12.21 nur noch Geboosterte

Bitte beachten: laut Beschluss des KuMi Ba-Wü dürfen ab MONTAG 6.12. nur noch Menschen mit Zweifach-Impfung UND zusätzlichem Schnelltest ODER Menschen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben, am Sport in Innenräumen teilnehmen.

Bitte weitersagen!

Der Beschluss ist erst am gestrigen 3. Dezember veröffentlicht worden. Somit konnten wir Euch nicht persönlich in den Turnstunden informieren. Hier ist der offizielle Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gemeinsam-gegen-die-vierte-welle/

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

  • (…) Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie (…) Sportstätten (…) und ähnlichen Einrichtungen gilt 2GPlus. (…)

Geboosterte müssen bei 2GPlus keinen Test vorlegen

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2GPlus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2GPlus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

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