Die Landesregierung BaWü hat auf Grund der Alarmstufe II „2G+G“ (also geimpft/genesen PLUS tagesaktueller Schnelltest) u.a. nur für Vereins- und Sport- VERANSTALTUNGEN erlassen, aber nicht für unseren normalen Sportunterricht. Wir sind also davon nicht betroffen.
Für uns gilt weiterhin: 2G – geimpft oder genesen.
Unsere Sportlehrer*innen sind gehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und sich 1-2 Impfnachweise pro Sportstunde zeigen zu lassen (bitte nicht immer von denselben).
Kommt also weiterhin fleißig in den Sport – und bringt bitte Eure Corona-Impfnachweise mit.
Euer VfG-Vorstand
WER ES GENAU NACHLESEN WILL:
Zitat daraus:
Zusätzliche Regelungen der Alarmstufe II
- 2G+ Regelung – genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen – in folgenden Bereichen:
- Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen.
- Weihnachtsmärkte. Zudem dürfen hier nur 50 Prozent der üblichen Besucherzahl eingelassen werden.
- Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.
- Diskotheken und Clubs.
In der normalen „Alarmstufe“ gilt u.a.:
Für… „Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen gilt eine maximale Personenobergrenze von 25.000 Personen.“
In der jetzigen „Alarmstufe II“ gilt die 2G+ Regelung, wie oben zu lesen, für Sportveranstaltungen (nicht Sportstunden).